Lexikon -Fahrraddiebstahl zwischen 6 und 22 Uhr

Versichert ist der einfache Diebstahl in der Zeit zwischen 6 und 22 Uhr, wenn das gestohlene Fahrrad in verkehrsüblicherweise im Freien durch ein Schloss gesichert war oder sich das Fahrrad zur Zeit des Diebstahls in Gebrauch oder in einem gemeinschaftlich genutzten Raum befand.


Versicherer leisten im Allgemeinen nicht, wenn das Fahrrad lediglich mit einem Rahmenschloss (festinstalliertes Schloss am Fahrradrahmen) gesichert war.

Der Diebstahl aus dem eigenen verschlossenem Keller ist ohnehin versichert.  

© Versicherungsbote.de